Rasenmähen ist genau geregelt
bz Soltau. Der Frühling ist da, und damit wird in den Soltauer Gärten wieder vermehrt die Arbeit aufgenommen. Die Stadt Soltau weist in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Soltau (Gefahrenabwehrverordnung) in Verbindung mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) in Bezug auf das Rasenmähen hin.