Gemeinde- oder Stadtkämmerer
Der Kämmerer einer Kommune zeichnet neben dem Bürgermeister für die finanziellen Belange der Gemeinde verantwortlich. Auch wenn seine Funktion in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) nicht in aller Ausführlichkeit beschrieben wird, er wird in Paragraf 82 Absatz 1 Satz 3 der NGO zumindest erwähnt. Nach dieser Norm ist der Kämmerer in Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern ein berufener Beamter auf Zeit. Er wird vom Bürgermeister nach einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle für die Dauer von acht Jahren berufen und muss übrigens nicht Kämmerer genannt werden, denn die Norm ist eine so genannte Kann -Norm.