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bp Celle. Vom 1. Mai an gilt für Arbeitskräfte aus den acht EU-Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, Arbeitskräfte aus diesen Ländern benötigen für eine Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Arbeitserlaubnis mehr.