Gewerbsmäßig im Internet betrogen

wu Soltau. Er brauchte Geld also setzte er sich an den Computer und verkaufte Waren, die es gar nicht gab: Wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Soltauer Jugendgericht einen 18-jährige Bispinger zu zwei Freizeitarresten verurteilt. Der Restaurantgehilfe, der bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist, muss nach dem Spruch von Richter Gerhard Staashelm außerdem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht ahndete mit dem Urteil insgesamt 18 Betrugsfälle zwischen 16.

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