Geldstrafe wegen Kinderpornos

wu Soltau/Schneverdingen. Das Stichwort im Internet führte ihn direkt zu den Kinderpornos: Bei Mutter-und-Sohn-Sex lud der Schneverdinger auch tausende Dateien mit Minderjährigen auf seinen Rechner. Das Soltauer Amtsgericht hat den 34-Jährigen wegen des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie daher zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Das entspricht in etwa drei Monatseinkommen des Lageristen.

Orte

Organisationen

Themen