TÜV-Plaketten am Computer hergestellt
wu Soltau. Zugelassen war sein Kleinbus nicht, Geld für die technische Überprüfung hatte er nicht, einen Führerschein besaß er auch nicht, doch der Termin beim Kunden nahte also setzte ich der 38-Jährige kurzerhand an den Computer und stellte seine eigenen TÜV-Plaketten her. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den Hufschmied aus Bispingen daher wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1350 Euro. Das entspricht in etwa drei Monatseinkommen des Mannes.