Mieterbund begrüßt Urteil
bz Soltau. Die Entscheidung ist für hunderttausende Mieterhaushalte von großer Bedeutung. Wir begrüßen deshalb die notwendige Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass in einem typischen Formularmietvertrag das Kündigungsrecht für Mieter höchstens vier Jahre lang ausgeschlossen werden darf, kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Soltau, Helmke Hach, das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 86/10). Wichtig sei insbesondere, dass die Karlsruher Richter zwei strittige Punkte geklärt hätten: Es kommt bei der Berechnung der Vierjahresfrist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Unterschrift) an und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsbeginns, den im Mietvertrag genannten Termin beziehungsweise den Einzugstermin.