Schnee räumen und Streuen bei Glätte

bp Unterlüß. Der Winter gibt Veranlassung, erneut auf die Bestimmungen der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Unterlüß vom 15. September 2008 hinsichtlich der Schneeräumung und Streuung bei Glätte auf den öffentlichen Gehwegen hinzuweisen. Die Reinigungs- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Orte

Organisationen

Themen