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bz Lüneburg/Soltau. Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie für die Verwendung im Ausland beglaubigt sind. Die Urkunde muss dafür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.