5 Leserbriefe

Gericht " nur mit Bedenken noch einmal eine Bewährungsstrafe verhängte". Damit ahndete das Gericht 11 Einbrüche dieser vorbestraften Tätern, die selbst in der U-Haft noch pöbelten und zündelten. Und obwohl der Richter sagte " so etwas habe er in 30 Jahren nicht erlebt" kann er sich nicht zu einer sofortigen Gefängnisstrafe durchringen, sondern erkennt erneut auf Bewährung. Die Hoffnung des Bürgers ruht nun auf der Staatsanwaltschaft, die dieses Urteil hoffentlich nicht hinnehmen wird.

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