Bauern droht orangefarbene Gefahr
Friedrich Börstling mochte seinen Augen nicht trauen, als er auf den Feldblock-Finder der Landwirtschaftskammer blickte: Zehn Hektar seiner Flächen waren orange eingefärbt. Orange bedeutet nach Definition des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine sehr hohe Gefährdung in Bezug auf eine drohende Winderosion. So eingestufte Ackerflächen dürfen nur bis 1. März gepflügt werden.