Der Ausschuss
Das Hauptorgan einer jeden niedersächsischen Gemeinde ist der im Fünf-Jahre-Rhythmus gewählte Rat. Der setzt sich aus Fraktionen und Gruppen mit einer Mindeststärke von zwei Personen sowie aus möglichen Einzelmitgliedern zusammen. Um seine Entscheidungen in den vielen kommunalen Fachgebieten auf eine wohlüberlegte Basis zu stellen, kann der Rat nach 51 Absatz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) dazu beratende Ausschüsse bilden. Ein Ausschuss bereitet also im Wesentlichen die Ratsentscheidung vor.