Vorschriften bei Eis und Schnee
bp Unterlüß. Der bevorstehende Winter veranlasst, erneut auf die Bestimmungen der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Unterlüß hinsichtlich der Schneeräumung und Streuung auf öffentlichen Gehwegen hinzuweisen. Die Reinigungs- und Streupflicht obliegt den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Verordnung schreibt im Einzelnen vor: Schmutz, Laub und sonstiger Unrat sowie Eis und Schnee dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben, Einlaufschächte der Straßenkanalisation, Regeneinläufe oder auf Hydrantendeckel und Kontrollschächte der Versorgungsleitungen gekehrt werden.