Gericht billigt Soltauer Kartensteuer
wu Soltau. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt grünes Licht für die Soltauer Kartensteuer gegeben. Die Vergnügungssteuersatzung sie enthält auch die Kartensteuer ist rechtlich in Ordnung, erläuterte Gerichtssprecher Gerd Ludolfs. Das Gericht hat eine entsprechende Klage der Soltauer Firma Heidewitzka-Hallenspielplatz abgewiesen.