Zwangsversteigerung

Das traurige Ende privaten oder geschäftlichen Glücks ist oft die Zwangsversteigerung. Sie ist eine Auktion zur Durchsetzung einer Forderung mit staatlichen Machtmitteln und betrifft meist Immobilien, aber auch Rechte, Schiffe und Flugzeuge. Die Zwangsversteigerung wird unter anderem im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) von 1897 geregelt und von einem Gläubiger beim Amtsgericht, dem Vollstreckungsgericht beantragt. Das komplexe Verfahren wird von einem Rechtspfleger durchgeführt.

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