Einwohnerversammlung

Die Heftigkeit der Auseinandersetzungen um das Großprojekt Stuttgart 21 zum Umbau des Stuttgarter Kopfbahnhofs offenbart, was passieren kann, wenn öffentliche Vorhaben an den Menschen vorbei geplant werden. Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht sieht deshalb eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, durch die die Bürger zum Beispiel durch ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid auf die Arbeit der Verwaltung Einfluss nehmen können. Damit auf kommunaler Ebene die Bevölkerung einer Gemeinde aber überhaupt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann, muss sie zunächst einmal informiert sein. Dies geschieht laut 62 Absatz 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung dadurch, dass der Bürgermeister die Einwohner in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten unterrichtet.

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