Hartz-IV-Bezieher müssen Schülerbeförderung aus Regelsatz zahlen

bz Bad Fallingbostel. In der vergangenen Woche hat die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage an den Landkreis gerichtet. Dabei ging es um die Umsetzung der nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geschaffenen Härtefallklausel, wobei ein besonderes Augenmerk auf Mehrbedarf für Lehrmittel und Schülerbeförderung gelegt worden sei. In der Antwort des Landkreises heißt es nach Angaben der Bündnisgrünen, dass der Landkreis 15 Hartz-IV-Beziehern Mehrbedarfe nach der Härtefallklausel gewähre: Für 13 Antragsteller würden die Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit Kindern und für weitere 2 Antragsteller die Fahrtkosten im Rahmen eines Methadonprogramms übernommen.

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