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bz Neuenkirchen. Der Fall einer Oberstufenschülerin aus Neuenkirchen, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, damit aber kaum Schulbücher und Schülerfahrkarten bezahlen kann, ist für die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Anlass zu einer Anfrage an die Verwaltung. Darin verweisen die Grünen auf die Härtefallklausel nach der Hartz-IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: So hat das Sozialgericht Detmold Schülerbeförderungskosten zugesprochen, und zwar als Bedarf gemäß dem Karlsruher Urteil. Auch in der Literatur finden sich Stimmen, notwendige Aufwändungen zur Erfüllung schulischer Pflichten über die Härtefallregelung zu decken, so Grünen-Kreistagsfraktionsvorsitzender Dr.