Gebührenerhöhung bei der Fleischhygiene

bz Bad Fallingbostel. Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises weist darauf hin, dass die Gebühr für die amtliche Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen ab dem 1. Oktober 2010 auf 8 Euro je Probe angehoben wird. Auch die letztmals Anfang 2005 festgesetzten Gebühren für die amtliche Schlachttier- und Fleischbeschau erhöhen sich zu diesem Zeitpunkt um durchschnittlich 10 bis 15 Prozent.

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