Firma muss sich von Entsorgung überzeugen

wu Buchholz/Lüneburg. Wer seinen Müll entsorgen lässt, muss sich auch davon überzeugen, dass dabei alles mit rechten Dingen zugeht. Andernfalls haftet er auch später noch für Entsorgungskosten. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden und die Klage eines Hannoveraner Unternehmens gegen das Gewerbeaufsichtsamt Celle abgewiesen.

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