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Der edle Herzog Ernst der Bekenner, der Reformator seines Lüneburger Landes auf religiösem und wirtschaftlichem Gebiet, scheint nach verschiedenen Anzeichen zu schließen, sich auch der Pflege des heimischen Weinbaues angenommen zu haben. Wenigstens finden wir, dass unter seinem Kanzler Forster der Weinbau auf den herzoglichen Gütern sich besonderer Obacht erfreute. In den Hausbüchern und Lohnlisten finden wir, dass zahlreiche Weinhacker zu den bezahlten Arbeitern gehörten. Nach einer Urkunde von 1535, einem Besoldungsdekret des Kanzlers Forster, bezog dieser außer seinen sonstigen Einkünften auch ein jährliches Deputat von zwei Fässern Lüneburger Landtweins .