Ladendiebin erhält Bewährung
wu Soltau. Richter Dirk Ladage sparte nicht mit mahnenden Worten: Ein letztes, aber wirklich allerletztes Mal erhalte sie noch Bewährung, sagte er der 46 Jahre alten Soltauerin. Bei einer erneuten Straftat gebe es keine Diskussion, dann müsse die Arbeitslose mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Doch aufgrund einer günstigen Sozialprognose und der Bemühungen ihres Bewährungshelfers werde diesmal die Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen zweier Ladendiebstähle noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.