HWK: Widerspruch einlegen
bz Lüneburg. Immobilienbesitzer und Mieter, die eine mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlage (Biomasseheizung, solarthermische Anlage, Wärmepumpe, Mini-Blockheizkraftwerk) installiert und dafür einen Förderantrag im Marktanreizprogramm des Bundes gestellt haben, müssen aufpassen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschickt in diesen Tagen Ablehnungsbescheide für vorliegende Anträge. Wenn der Antragsteller dagegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird sein Antrag auch bei Freigabe der Mittel nicht mehr berücksichtigt. Darauf weist die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Betriebe und Kunden des Handwerks hin.