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bz Uelzen. Für Menschen, die keine Ausbildung zum Landwirt absolviert haben, aber dennoch jahrelang als Landwirt tätig waren, besteht die Möglichkeit, über den Paragrafen 45 (2) des Berufsbildungsgesetzes den landwirtschaftlichen Berufsabschluss ohne vorherige Ausbildung nachzuholen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet für diese Zielgruppe spezielle Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung an. Zur Abschlussprüfung können Personen zugelassen werden, die mindestens das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit als Landwirt tätig gewesen sind.