Unterhalt verweigert: Drei Monate Bewährungsstrafe

wu Soltau. Mit seinem Einkommen kam er selbst nicht hin, die täglichen 60 Kilometer Fahrt zur Arbeit gingen ins Geld daraufhin stellte er den Unterhalt für seine heute sechsjährige Tochter ein. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilte das Soltauer Amtsgericht daher einen 38-Jährigen aus Ribnitz-Damgarten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, auf drei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Richter Dirk Ladage ermahnte den arbeitslosen Kellner, dass er zudem in einer Erwerbspflicht sei und daher Arbeitsangebote nicht einfach ablehnen dürfe.

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