Haft abgesessen – doch weiter im Knast
dpa Karlsruhe. Dieses Wort ist ein richtiger Zungenbrecher: Sicherungsverwahrung. Dabei geht es um Verbrecher im Gefängnis, die was Schreckliches getan haben. Wenn sie ihre Strafe abgesessen haben, kommen sie in der Regel frei.