Haft abgesessen – doch weiter im Knast

dpa Karlsruhe. Dieses Wort ist ein richtiger Zungenbrecher: Sicherungsverwahrung. Dabei geht es um Verbrecher im Gefängnis, die was Schreckliches getan haben. Wenn sie ihre Strafe abgesessen haben, kommen sie in der Regel frei.

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