Dienstunfall: Zeckenbiss auf Klassenfahrt
dpa Soltau/Leipzig. Ein Zeckenbiss auf einer Klassenfahrt ist bei einer Lehrerin als Dienstunfall zu werten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gestern nach fast achtjährigem Rechtsstreit in letzter Instanz entschieden. Damit hat eine 57-jährige Lehrerin aus Soltau Anspruch auf Unfallfürsorge für Beamte.