Schonvermögen bei Heimunterbringung

bz Munster. Ein Thema, welches für Senioren und deren Kinder früher oder später zum Tragen kommen kann, behandelte jetzt Bernd Meier, der Sozialberater des Kreisverbandes Soltau-Fallingbostel des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Im Saal des Hotels Kaiserhof in Munster erläuterte er, dass die soziale Gesetzgebung vorsehe, dass der Bewohner alle Kosten im Rahmen der Heimunterbringung zu zahlen hat. Wenn in einer sozialen Notlage der Betreffende nicht in der Lage sei, diese Kosten aufzubringen, habe er bis auf ein sogenanntes Schonvermögen, welches exakt berechnet wird, sein Angespartes, seinen Grundbesitz und sonstige Erträge für die Kostenbegleichung einzusetzen.

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