GJ Rente Pflege

Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur menschlich gesehen besonders wertvoll, sie lohnt sich auch für die eigene Altersvorsorge. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für denjenigen, der ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut. Vorausgesetzt, er arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen und dafür kein Gehalt bekommen.

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