6 Leserbriefe
Der Zebrastreifen taucht in internationalen Vereinbarungen erstmals in dem am 19. September 1949 in Genf unterzeichneten Protokoll über Straßenverkehrszeichen auf und besagt, dass Fahrzeuge allen Fußgängern, die die Fahrbahn erkennbar überqueren möchten, dieses durch Anhalten zu ermöglichen haben. Geschieht dies nicht, wird das Vergehen sowohl mit einem Bußgeld als auch mit Punkten in Flensburg bestraft. Soviel zur Theorie.