GJ Betreuungsbetrag Demente
Mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungs-Gesetzes zum 1. Juli 2008 haben sich auch die Regelungen, nach denen Demenzkranke einen Betreuungsbetrag gemäß 45 a/b SGB XI von der Pflegekasse erhalten können, geändert. Wer ist leistungsberechtigt? Auch Demenzkranke und andere psychisch beeinträchtigte Menschen, die noch keine Pflegestufe zuerkannt bekommen, denen aber die Gutachter einen Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 und einen hohen allgemeinen Betreuungsbedarf bescheinigen, erhalten jetzt diese Leistungen.