Gericht Schneverdingen, 2. Tei

Das Schneverdinger Klageregister weist manche Rechtsbegehren auf, die aus heutiger Sicht als wenig bedeutungsvoll erscheinen könnten, dies jedoch keineswegs waren. Im allgemeinen ging es um Handlungen Einzelner oder einer Personengruppe, die gegen zwischenmenschliche Verhaltensweisen, gegen fremdes Eigentum, gegen die staatlichen und gegen die kirchlichen Ordnungen mit der Folge verstoßen hatten, dass anderen ein Schaden entstand. Gegenstände der Gerichtsverhandlungen Häufig war über die Beschimpfungen eines Mitmenschen, dessen Kränkung, Schmähung oder gar Verunglimpfung mit einem bestimmten Schimpfwort zu verhandeln. Dabei stand das Wort Schelm für frevlerischer, ja straffälliger oder schlechter Mensch.

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