Scharrl, Teil 8

Um die Mitte des 13. Jahrhunderts, zu der Zeit also, aus der uns die ersten schriftlichen Nachrichten von Schneverdingen und den meisten Orten des Kirchspiels vorliegen, gab es noch keine festgelegten territorialen Grenzen. Die Landesherrschaften bestanden zunächst aus Grundbesitz und aus Rechten der verschiedensten Art, zum Beispiel auf Abgaben von den Bauernhöfen, Jagd- oder Holzungsrechten. Diese lagen unregelmäßig über das Land verteilt, im Gemenge mit dem Besitz und den Rechten anderer weltlicher oder geistlicher Herren, oft auch der Klöster.

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