Müllverbrennung: Urteil begrüßt

vo Soltau. Mit einem Grundsatzurteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein 1995 zwischen den vier Landkreisen Rotenburg, Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade sowie der Stadtreinigung Hamburg geschlossener Vertrag über die Abfallentsorgung in der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm in Hamburg nicht gegen Europarecht verstößt. Die Europäische Kommission hatte behauptet, der Vertrag sei seinerzeit nicht europaweit ausgeschrieben worden und deswegen Klage erhoben, war aber gescheitert (BZ von Mittwoch). Hubert Meyer, der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistags, begrüßt das Urteil nach eigener Aussage hocherfreut: Damit wird endlich auch vom Europäischen Gerichtshof anerkannt, was wir schon seit Jahren gefordert haben: Die Kooperation von Landkreisen mit anderen öffentlichen Stellen zur Erfüllung von Leistungen für die Allgemeinheit, wie in diesem Fall die Abfallentsorgung, ist keine Frage des europäischen Vergabe- oder Wettbewerbsrechts, sondern eine verwaltungsorganisatorische Entscheidung der einzelnen Kommunen.

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