Zeiten fürs Rasenmähen
bz Soltau. Das Rasenmähen in Soltau ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Soltau in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt. Rasenmäher und andere motorgetriebene Arbeits- und Gartengeräte dürfen danach grundsätzlich werktags von 20 bis 8 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden. Besonders geräuschintensive Geräte im Sinne der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wie zum Beispiel Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider und Laubbläser, dürfen zusätzlich auch in der Zeit von 8 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.