Bewährungsstrafe für fingierte Überweisungen
wu Soltau/Schneverdingen. Aus Geldnot fingierte er Überweisungen, wollte Geld der Kirche und des Tierschutzvereins auf sein eigenes Konto überweisen doch die Geschichte flog schon beim zweiten Versuch auf. Das Amtsgericht Soltau verurteilte den 55 Jahre alten arbeitslosen Schneverdinger daher wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, auf vier Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Nach dem Spruch von Richter Dirk Ladage muss der Mann außerdem den Schaden insgesamt 1300 Euro wiedergutmachen.