Stallpflicht für Geflügel im Landkreis aufgehoben

bp Celle. Nachdem das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung jetzt Ausnahmen vom Aufstallungsgebot für Geflügel außerhalb von Risikogebieten wieder zulässt, dürfen die Tiere auch im Landkreis Celle wieder ins Freie. Ausnahmen bilden Risikogebiete, in denen sich viele Wildvögel aufhalten. Dazu zählen der Truppenübungsplatz Bergen-Hohne, das Vogelschutzgebiet Ostenholzer Moor/Meißendorfer Teiche, das Vogelschutzgebiet Südheide/Aschauteiche sowie ein Streifen von 500 Metern Breite beidseits der Aller.

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