Arbeitnehmer sind jetzt sofort zu melden
Bekämpfung von Schwarzarbeit und unfairem Wettbewerb. Das neue Meldeverfahren gilt für Bauunternehmen, das Gaststätten- und Beherbergungs-, Per- sonenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und damit ver- bundene Logistikgewerbe sowie für Schausteller- und Gebäude- reinigungsbetriebe; weiterhin für Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft sowie Firmen zum Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen. Wichtig: Die Sofortmeldung er- setzt nicht die reguläre Anmeldung. Sie muss auch weiter bei der ersten Entgeltabrechnung spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsaufnahme der Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkassen bzw.