BZ-Telefonaktion zum neuen Erbschaftssteuerrecht

bz Soltau. Da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Abschläge bei der Bewertung von Immobilien- und Familienvermögen als verfassungswidrig verworfen und dem Gesetzgeber zur Neuregelung der Steuerbestimmungen eine Frist bis 2009 gesetzt hatte, wurde eine Gesetzesreform des Schenkungs- und Erbschaftssteuerrechts notwendig. In der Vergangenheit hatte der Gesetzgeber Häuser und Betriebe nicht mit den realen Verkehrswerten, sondern diese nur mit erheblichen Abschlägen erfassen lassen. Seit dem 1.

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