72 Betriebe melden Kurzarbeit an
bz Uelzen. Unternehmen können bei Auftragsflauten durch Kurzarbeit ihr Personal weiter beschäftigen und müssen so ihre gut eingearbeiteten Mitarbeiter nicht entlassen. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent des ausgefallenen Entgelts. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Ausgleich für den Lohnausfall, der durch die reduzierte Arbeitszeit entsteht.