Stallpflicht für Geflügel

bp Celle. Wie in ganz Niedersachsen muss auch im Landkreis Celle das Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hatte kürzlich eine landesweite Warnung vor Geflügelpest herausgegeben. Im Landkreis Cloppenburg war vor einigen Tagen bei Mastputen ein niedrig ansteckendes Influenzavirus bei Geflügel festgestellt worden.

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