Kreis verliert in Sachen Windenergie
tag in seiner Antwort auf eine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen aus der Juni-Kreistagssitzung. Laut Ostermann war die Ausschlusswirkung der im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises festgelegten Vorrangstandorte für raumbedeutsame Windenergieanlagen Gegenstand von insgesamt sechs Gerichtsverfahren. Im ersten hatte der Landkreis gegen Auflagen der Bezirksregierung Lüneburg geklagt und im Dezember 2002 Recht bekommen, weil das Verwaltungsgericht zu dem Zeitpunkt noch die Ausschlusswirkung bejahte. Kosten entstanden somit nicht, heißt es in der Vorlage.