Schöffen für das Amtsgericht
bp Hermannsburg. Die Gemeinde Hermannsburg benennt demnächst sechs Personen, die dem Amtsgericht zur Wahl für das Ehrenamt als Schöffe in der Strafgerichtsbarkeit vorgeschlagen werden können. Zur Wahl als Schöffe sollen nur Männer und Frauen vorgeschlagen werden, die unter anderem bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sind; das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder es nicht noch vor Beginn der Amtsperiode vollenden würden; bei Aufstellung der Vorschlagsliste mindestens ein Jahr im Bereich der Gemeinde wohnen; nicht wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt ungeeignet sind und nicht in Vermögensverfall geraten sind. Die Gemeinde ist weiterhin gebeten worden, fünf Frauen und fünf Männer zu benennen nach Möglichkeit im Alter zwischen 30 und 45 Jahren , die dem Amtsgericht Celle zur Wahl für das Ehrenamt als Jugendschöffe vorgeschlagen werden können.