Bäckereien verärgert: 100 000 Bons mehr pro Jahr
Wer im nächsten Jahr beim Bäcker einkauft, wird neben den Brötchen zusätzlich auch einen Kassenbon bekommen. Denn ab dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht. Sie ist Teil des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, kurz Kassengesetz.