Infobox Prämiensparer
Zinsnachzahlungsansansprüche hat die Verbraucherzentrale Sachsen für Sparer des Produkts Prämiensparen-flexibel errechnet. Hintergrund: Die meisten Sparkassen haben in dem Vertrag keinen Hinweis auf den Referenzzins gemacht und zur Entwicklung des Zinses auf die Aushänge in den Geschäftsräumen der Sparkasse hingewiesen. Solche Regelungen sind unwirksam, sagt der Verbraucherschutz, und verweist dabei auf entsprechende Urteile. In einem besonders krassen Fall geht es um eine Nachforderung eines Sparers gegen die Erzgebirgssparkasse in Höhe von 43000 Euro.