Der heimliche Landraub

Die Goldreserven der Kommunen sind ihre Liegenschaften. Neben den mit öffentlichen Gebäuden bebauten Grundstücken gehören dazu auch alle kommunalen Straßen und Wege. Deren Zweck erscheint zunächst eingeschränkt, sollen sie in der Regel doch Menschen von A nach B bringen. Der tatsächliche Wert geht aber darüber hinaus.

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