Ortsvorsteher können sich gegenseitig vertreten

Der Bispinger Gemeinderat hat am Donnerstagabend im Haus Grunwald in Hützel einstimmig bei einer Enthaltung von Karin Einhoff (SPD) die Hauptsatzung der Gemeinde geändert. Danach können sich die Ortsvorsteher gegenseitig vertreten. Dabei gibt es vier Vertretungskreise: Die Ortsvorsteher aus Bispingen, Behringen und Borstel, die von Volkwardingen und Hörpel, die von Haverbeck und Wilsede sowie die Ortsvorsteher von Hützel und Steinbeck können sich gegenseitig vertreten. Ebenfalls einstimmig hat der Rat dem Antrag der CDU-Fraktion entsprochen, Ratsfrau Anja Weigt in die AG Ehrenamt stärken zu entsenden.

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