Parkkontrolle nach Hinweisen

Autos, die entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite parken darüber ärgert sich der Leser immer wieder. Denn das führt nach seinen Erfahrungen beispielsweise am Soltauer Mundschenkweg immer wieder zu Unübersichtlichkeit. Polizeisprecher Olaf Rothardt kann das nachvollziehen. Auf der linken Seite zu parken, ist verkehrswidrig und ein Verstoß gegen Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung, erläutert er.

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