Infobox NACHBAR-STREIT

Zwei Wege, ein Ziel das Mediationsverfahren und das Schieds- oder Schlichtungsverfahren wollen beide zwei streitende Parteien zusammenbringen, eine Einigung erzielen und damit Gerichte entlasten. Während das Schiedsverfahren, das von einer Schiedsperson der Gemeinde durchgeführt wird auf landesgesetzlicher Ebene festgelegt worden ist, beruht das Mediationsverfahren auf einem Bundesgesetz. Beide sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben unparteiig zu sein. Kommt eine Einigung zustande, kann die auch wie ein Vertrag vor Gericht durchgesetzt werden.

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