1- Infobox WIETZE
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) muss bis Ende 2018 alle europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebiete auf Kreisgebiet unter Schutz stellen, um naturschutzrechtliche Ziele zu sichern.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) muss bis Ende 2018 alle europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebiete auf Kreisgebiet unter Schutz stellen, um naturschutzrechtliche Ziele zu sichern.